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Arbeitgeberdarlehen


Wie es der Name schon sagt ist das Arbeitgeberdarlehen ein Kredit, der vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird. Damit dieses Darlehen nicht unter die Lohnsteuer fällt, muss es explizite Vereinbarungen über die Kreditstilgung, die Laufzeit und die Verzinsung geben. Weiterhin kann ein Arbeitgeberdarlehen als Arbeitslohn erfasst werden, wenn der Arbeitgeber auf die Tilgung verzichtet. Der effektive Zinssatz eines Arbeitgeberdarlehens liegt bei mindestens 5,5 %. Falls eine geringer Verzinsung ausgehandelt wird, muss die Differenz zu 5,5 % in Deutschland versteuert werden.
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