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Großkredit


Im Gegensatz zu einem Kleinkredit bezeichnet man einen Kredit als Großkredit, wenn das Kreditinstitut 10% des haftenden Eigenkapitals übersteigt. Im Fall, dass ein Großkredit vergeben wird, ist die Bank verpflichtet die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht auch kurz BaFin genannt davon zu informieren. Wird von dieser Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht keine Zustimmung gegeben, so darf ein Großkredit nicht die Großkrediteinzengrenze in Höhe von 25% des zu haftenden Eigenkapitals übersteigen.
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