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Dispositionskredit (Dispokredit)


Der Dispositionskredit wird im Volksmund auch als Dispokredit bezeichnet und wurde für private, deutsche Staatsbürger im Jahr 1968 eingeführt. In den Grundzügen ähnelt der Dispositionskredit dem Kontokorrentkredit. Bei einem Dispokredit kann eine Privatperson eine Kreditgrenze, die im Vorfeld vereinbart wurde, überziehen. Dazu ist es nur nötig, dass die Bank über einen gewissen Zeitraum Ihre Ein- und Ausgänge von Zahlungen einsehen beziehungsweise auf diese zugreifen kann. Dementsprechend spielen Sicherheiten bei einem Dispositionskreidt in der Regel keine Rolle. Die Rahmenbedingungen dieser Kreditart richten sich immer nach Ihren monatlichen Einkommen.

Bitte beachten Sie, dass ein Dispositionskredit auf keinen Fall eine Alternative zu einem Ratenkredit darstellt, denn Dispositionskredite sind nur für einen kurzen Zeitraum gedacht und haben somit auch einen wesentlich höheren Zinssatz. Brauchen Sie einen Kredit auf lange Sicht, dann entscheiden Sie sich am besten für eine Kreditanfrage auf 1a-Onlinekredit.de.


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